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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma
DCI-DENTAL CONSULTING GMBH, Kiel
(Stand: November 2006)
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Unsere AGB gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages.
(2) Unsere AGB gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Bestellung des Kunden stellt ein schriftliches Angebot dar. Bestellungen können schriftlich, per Fax, per E-Mail und per Internet abgegeben werden. Sofern der Auftrag nicht ausdrücklich durch uns bestätigt wird, gilt der Versand der Ware als Auftragsannahme.
§ 3 Warenverzeichnis und Preise
(1) Warenverzeichnis und Preise im DCI-DENTAL CONSULTING GMBH -Katalog sind freibleibend. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preise von DCI-DENTAL CONSULTING GMBH. Irrtümer und Druckfehler vorbehalten.
(2) Aufgrund rechtlicher Beschränkungen stehen nicht alle angebotenen Produkte außerhalb der Europäischen Union zur Verfügung. Wir werden den Kunden hierüber jeweils unverzüglich informieren.
(3) Die Katalogpreise sind Nettopreise (zzgl. gültige Mehrwertsteuer).
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung der Ware erfolgt „ab Geschäftssitz“. Teillieferungen können geliefert und berechnet werden.
(2) Alle Versandkosten, Zölle, Bankgebühren und andere national und internationale Handelsgebühren trägt der Kunde.
(3) Wenn durch Verschulden des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, können wir wahlweise eine Nachfrist von 10 Tagen setzen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
§ 5 Verlängerung der Lieferzeit
(1) Bei höherer Gewalt, sowie unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche dauern, wird die Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung angemessen verlängert.
(2) Im Falle des Abs. 1 ist die Gegenseite zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser zwei Wochen im Voraus erklärt wurde.
(3) Schadensersatz wird in solchen Fällen nicht geleistet.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt.
(2) Als Zahlungsziel gelten 14 Tage ab Rechungsdatum. Bei Zahlung innerhalb von 5 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir 2 % Skonto.
(3) Für Online-Bestellungen und Lieferungen ins Ausland gilt grundsätzlich Zahlung per Vorauskasse. Die Zahlung hat per Überweisung zu erfolgen.
(4) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Zahlungsverzug
(1) Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Als Verzugszinsen werden 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Die Kosten für Mahnschreiben sind bei Verzug zu ersetzen.
(2) Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen, werden wir keine weiteren Lieferungen vornehmen und können Vorauskasse verlangen.
(3) Bei Verzug eines Rechnungsbetrages werden alle anderen Rechnungsbeträge sofort fällig.
§ 8 Mängelhaftung
(1) Ist der Kunde Kaufmann, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nur, wenn dieser die Ware unverzüglich nach Erhalt untersucht und etwaige sichtbare Mängel unverzüglich nach der Untersuchung bzw. versteckte Mängel unverzüglich nach deren Entdeckung unter spezifizierter Angabe des Mangels schriftlich gegenüber uns rügt (§ 377 HGB).
(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er offensichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte, es sei denn wir haben den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen.
(3) Bei Vorliegen eines Mangels behalten wir uns die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht, wenn nur unerhebliche Abweichungen von der Beschaffenheit oder nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der Brauchbarkeit der Leistung vorliegen.
(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478,479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadensersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 9.
(6) Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
§ 9 Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB) Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Ware.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(5) Für Frostschäden übernehmen wir keine Haftung.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden in unserem Eigentum, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.
(2) Zur Weiterveräußerung oder sonstiger Verfügung über die Ware ist der Kunde berechtigt, solange diese im Zuge der normalen Geschäftsbeziehungen erfolgt und solange der Kunde uns gegenüber nicht mit seinen fälligen Verpflichtungen im Verzug ist. Wird Vorbehaltsware verarbeitet, so steht uns an der neuen Ware ein Miteigentumsrecht zu und zwar im Verhältnis vom Wert der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände, mindestens jedoch in Forderungshöhe. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte und etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde an uns ab. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20 %, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
(3) Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen.
(4) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vorhinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Der Kunde hat die Kosten der Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, diese zu erstatten.
§ 11 Verjährung eigener Ansprüche
Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
§ 12 Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.
§ 13 Erfüllungsort, Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort und Zahlungsort ist unser Geschäftssitz, soweit sich nicht aus dem Vertrag etwas anderes ergibt.
(2) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
(4) Wir haben das Recht, auch an dem für den Kunden zuständigen Gericht zu klagen oder an einem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.
§ 14 Wirksamkeit der Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der gewollten Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt; das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
